Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.
Was darfst du fahren? Die Klasse L ist die kleine Traktor-Klasse für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Du fährst damit Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, mit Anhängern bist du auf 25 km/h beschränkt. Enthalten sind außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h. Für Höfe und Betriebe an der Bergstraße ist die L der praktische Einstieg.
Voraussetzungen Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Du brauchst einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Passfoto sowie den Antrag bei der Führerscheinstelle.
Ablauf Die Klasse L wird über theoretischen Unterricht und eine theoretische Prüfung erworben, eine praktische Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Theorie unterrichten wir filialübergreifend in Seeheim und Eberstadt.
Besonderheiten Die Klasse L ist nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gültig, also Landwirtschaft, Forst, Imkerei, Wein- und Gartenbau. In der Klasse B und in der Klasse T ist die L bereits eingeschlossen, sie geht dir bei einem späteren Auto- oder Schlepper-Führerschein also nicht verloren. Für viele Höfe in der Region ist die L der unkomplizierte Einstieg ins eigene Fahren. Die Kosten nennen wir dir gern im Beratungsgespräch.
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